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Exklusiv für Sie

Mitarbeitervertretung

Mitglieder und ihre Funktion

Aufgaben

Die Gesamt-MAV ist für die gGmbH übergreifenden und die einzelnen MAV`en für die gGmbH internen Angelegenheiten zuständig. Innerhalb der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche haben sie die gleichen Rechte und Pflichten. Im Zweifelsfall wird die Gesamt-MAV beauftragt, in der jeweiligen Sache, eine Klärung der Zuständigkeit mit den Geschäftsführern der Diakonie Hochfranken herbeizuführen. Die Gesamt-MAV ist den einzelnen MAV`en weder über- noch untergeordnet. Sie steht gleichberechtigt neben den einzelnen MAV`en und ist weder weisungsgebunden noch kann sie den einzelnen MAV`en verbindliche Richtlinien für Dienstvereinbarungen oder andere Angelegenheiten in den einzelnen Teildienststellen geben. Die Gesamt-MAV kann allerdings die Arbeit der einzelnen MAV`en koordinieren. Die Gesamt-MAV nimmt die gesetzlichen Aufgaben der MAV`en wahr, soweit sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus mindestens zwei gGmbH`s betreffen.

Aufgaben lt. MVG (Auszug)

Mitarbeitervertretungen nehmen in kirchlichen Einrichtungen die Aufgaben von Betriebsräten wahr, da das Betriebsverfassungsgesetz auf Religionsgemeinschaften, sowie ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen keine Anwendung findet.

  • Die MAV soll dafür eintreten, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen, Vereinbarungen und Anordnungen eingehalten werden.
  • Besonders hervorgehoben wird darin der Auftrag der MAV, die beruflichen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden zu fördern.
  • Auf dieser Grundlage achtet sie darauf, dass Mitarbeitende gleich und gerecht behandelt werden, wie beispielsweise bei der Einstellung oder Eingruppierung.
  • Sie nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen, trägt sie vor und sorgt gegebenenfalls für Abhilfe.
  • Sie fördert die berufliche Eingliederung und Entwicklung Schutzbedürftiger, insbesondere schwerbehinderter oder älterer Kolleginnen und Kollegen oder von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund.
  • Sie wirkt auf frauen- und familienfreundliche Arbeitsplätze hin.
  • Sie regt Maßnahmen an, die der Einrichtung und den Mitarbeitenden dienen.
  • In ihrer Mitverantwortung ist die MAV verpflichtet, das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten.

Bürozeiten

Klostertor 2 (Geschäftsstelle) 95028 Hof:
Montag: 09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 13.00 Uhr

Verwaltung:
Ulrike Pfeffer
Telefon: 09281 837-237
E-Mail: ulrike.pfeffer(at)diakonie-hochfranken.de

Links:
www.diakonie-bayern.de
www.ark-bayern.de
www.gamav-diakonie-bayern.de