Was unsere Arbeit auszeichnet
Wir verstehen uns als Anlaufstelle für alle, die selbst oder für eine andere Person Hilfe und Unterstützung benötigen; die Schwierigkeiten haben im alltäglichen Leben oder Angehörige betreuen möchten.
Exklusiv für Sie
Betreuungsverein
Rechtliche Vertretung von Erwachsenen, Beratung von ehrenamtlichen Betreuer:innen, Informationen zu Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht:
Manche Erwachsene können ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln, sei es durch eine psychische Krankheit, eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung (§ 1896 (1) BGB). Für sie kann vom Betreuungsgericht eine „Rechtliche Betreuung“ nach dem Betreuungsgesetz errichtet werden. Haupt- oder ehrenamtliche Betreuer:innen übernehmen dann, abgestimmt auf die persönlichen Ressourcen der Betreffenden und formuliert in Aufgabenkreisen, die Rechtliche Betreuung und Vertretung. Aufgabenkreise können z. B. sein:
- Vermögensangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
- Gesundheitsangelegenheiten
- Aufenthaltsangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern
Der Betreuungsverein der Diakonie in Hof übernimmt Rechtliche Betreuungen. Trotz des nach dem Betreuungsgesetz im BGB und dem im VBVG vorgegebenen zeitlich engen Rahmens arbeiten die Mitarbeiter:innen des Betreuungsvereines gemäß dem christlichen Leitbild der Diakonie.
Die Betreuer:innen informieren und beraten auch Angehörige und anderer ehrenamtliche Betreuer:innen, die eine Betreuung übernehmen möchten oder bereits Betreuungen führen.
Es gilt, die Selbständigkeit der Betreuten so weit wie möglich zu wahren und ihren Willen zu respektieren. Dabei sind manchmal schmerzhafte Entscheidungen notwendig. Zum Beispiel die Frage, ob ein Mensch, der an einer psychischen Krankheit, seelischen oder geistigen Behinderung leidet, in der eigenen Wohnung bleiben kann oder besser in einer Klinik oder Einrichtung behandelt und untergebracht wird. Außerdem informiert der Verein über sogenannte Vorsorgevollmachten. Eine solche Vollmacht kann dazu helfen, dass eine gerichtlich angeordnete Betreuung nicht notwendig wird.
Auch zu Betreuungsverfügungen gibt es Rat und Hilfe. Menschen, die vielleicht einmal in die Lage kommen, dass sie eine Betreuung brauchen, können mit einer entsprechenden Verfügung Einfluss auf die spätere Ausgestaltung der Betreuung nehmen.
Wir führen:
- Rechtliche Betreuungen
- Verfahrenspflegschaften
- Vormundschaften
Wir bieten an:
- Hilfestellungen, Beratungen und Schulungen in Sachen Anregen und Führen von Rechtlichen Betreuungen (nach dem Betreuungsrecht § 1896 - 1908i BGB)
- Unterstützung bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen
Wir sind für Sie da
Ihr Kontakt zu uns
Ulrike Pfeffer
Verwaltung
Betreuungsverein
Diakonisches Werk Hof e.V.
Klostertor 2
95028 Hof
09281 837 237
ulrike.pfeffer@diakonie-hochfranken.de